Teilnahmebedingungen

Startberechtigt sind ordnungsgemäß zum Verkehr zugelassene Steyr-Puch Haflinger

Die Teilnehmer verpflichten sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Personen- und Sachschäden ab, die während der Veranstaltung auftreten können. Die Fahrer tragen die volle straf- und alleinige zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihnen respektive ihren Fahrzeugen versursachten Personen- und Sachschäden, insbesondere bei den Gelände- und Geschicklichkeitswertungen und verpflichten sich, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.

Die Fahrer anerkennen mit ihrer Unterschrift auf dem Nennformular die Ausschreibungsbedingungen und verpflichten sich des weiteren, unter keinen Umständen die ordentlichen Gerichte anzurufen. Während der Veranstaltung, insbesonders für die Wertungsfahrten gilt ein absolutes Alkoholverbot für die Teilnehmer. Die Teilnehmer erklären sich in jedem Fall mit Film-, Ton- und Videoaufzeichnungen sowie deren Veröffentlichung (z.B. unter www.haflingertreffen.com) einverstanden.

Nennungen und Nenngeld

€ 75,- pro Haflinger und Fahrer (€ 70,- für EOKC Mitglieder)
€ 35,- pro Beifahrer (€ 30,- für EOKC Mitglieder)

Als Nennung werden ausnahmslos die ausgefüllten und unterschriebenen Nennformulare mit einer Zahlungsbestätigung akzeptiert. Nennschluß siehe Nennformular.